Es gibt viele Ansichten zur Prä-Implanatations-Diagnostik. Am witzigsten finde ich unter anderem die Theorie, dass wir (eine entsprechende Gottexistenz einmal vorausgesetzt) gegen den Willen Gottes verstoßen, wenn wir ihm ins Handwerk pfuschen...
Da stellt sich mir als spirituell orientiertem Agnostiker doch die Frage, woraus genau das Handwerk besteht, wenn fehlehafte Gensequenzen erschaffen werden. Freilich gibt's dann immer das Todschlagargument, Gottes Wege seien unergründlich. So könne es sich bei Abweichungen von der Gen-Norm um göttliche Prüfungen handeln. Als Humanist bezweifle ich derlei aber ernsthaft. Wenn überhaupt, dann schickt uns das Göttliche, was wir brauchen um die Probleme zu bewältigen. Jedenfalls nach meiner Erfahrung.
Aber das Thema ist mir im Grunde genommen viel zu komplex für einfache Lösungen und Antworten. Hier geht es doch nicht darum, Embrionen zu entsorgen, die nicht die gewünschte Haarfarbe aufweisen. Es geht um die Entscheidung, ob ich als Eltern gezwungen bin, einen Embrio einzusetzen, der nach der Befruchtung als schon Lebensfähiger Mensch abgetrieben (Tötung durch Zerstückeln) werden darf, wenn zum Beispiel das Downsyndrom vorhanden ist.
Das Deutsche Recht soll einer Mutter also verbieten, vor einer Implantation auf schwerwiegende Defekte prüfen zu lassen, während sie das Recht hätte, jederzeit nach entsprechender Fruchtwasseruntersuchung abzutreiben? Bescheuert!
Zumal die Fruchtwassertests für Kind UND Mutter lebensbedrohlich sein kann, auch wenn gar kein Problem vorhanden wäre.
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